Kurzreportage


1. Kurzreportage


Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken, der Friedrieh-Alexander-Universität Erlangen-Mümberg und der Albertus-Magnus-Universität in Köln war Rechtsanwalt Kratz zunächst Richter und Staatsanwalt. Nachdem er in diesen Berufen über mehrere Jahre sonst nie zu erlangende Kenntnisse und Erfahrungen sammeln konnte, ließ er sich als Rechtsanwalt nieder. Sein Spezialgebiet wurde die Strafverteidigung. Diese hat nach seiner Auffassung, wenn sie Erfolg versprechen soll, eine unerschrockene und nachdrückliche Durchsetzung der Rechte des Mandanten zur Voraussetzung. Dieses Durchsetzungsvermögen mit einhergehendem gründlichem fachlichem Wissen eilt dem Ruf von Rechtsanwalt Kratz voraus. Als Strafverteidiger gilt er nach Worten von Kollegen als „Institution" im hiesigen Raum. Bei den Gerichten wie bei der Staatsanwaltschaft wird er wegen seiner hohen Qualifikation als Strafverteidiger stets geschätzt. Rechtsanwalt Kratz hat sich einen Namen als Strafverteidiger gemacht.

Im Laufe der Jahre erstreckte Rechtsanwalt Kratz seine Tätigkeit auch auf die Rechtsgebiete Versicherungsrecht, Scheidungs-/Familienrecht und Erbrecht.

Profunde fachliche Kenntnisse und das nachdrückliche Sicheinsetzen für die Interessen seiner Mandanten ließen auch hier den Erfolg nicht lange auf sich warten. In Angelegenheiten des Versicherungsrechts verschafften ihm die entschiedene Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche von Versicherungsgeschädigten gegen Versicherungen und die Abwehr von Regressansprüchen sehr schnell Respekt und den Ruf von Kompromisslosigkeit.

In Angelegenheiten des Scheidungs-/Familienrechts gilt bevorzugt die Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt und Zugewinnausgleichsansprüchen. Die Regelung von Scheidungsfolgesachen in Scheidungsvereinbarungen ist Spezialität von Rechtsanwalt Kratz.

Auf dem weit reichenden Gebiet des Erbrechts sind seine bevorzugten Tätigkeiten: die Beratung im Erbfall, Erbausschlagung bei verschuldetem Nachlass, Haftungsbeschränkung auf den Wert des Nachlasses, gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen von Erben und Pflichtteilsberechtigten und Erbauseinandersetzungen.

Rechtsanwalt Kratz ist bei allen Gerichten der Bundesrepublik zugelassen (mit Ausnahme wie in der Regel in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof).

Als Markenzeichen von Rechtsanwalt Kratz gilt:
  • eingehende rechtliche Beratung und sorgfältige Bearbeitung eines jeden Rechtsfalles
  • schnelles Zupacken und rasche Entscheidung
  • überzeugende tatsächliche wie juristische Darstellung eines jeden Streitfalles
  • keine Übernahme von Mandanten auf Rechtsgebieten, für die die nötigen Kenntnisse nicht zur Verfügung stehen.

Die Empfehlung von Rechtsanwalt Kratz:
Suchen Sie stets einen tüchtigen Anwalt. Wenn Sie dieser Empfehlung folgen und Rechtsanwalt Kratz mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, sollte Ihnen sein fachliches Wissen und seine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt Ihre Entscheidung leicht machen.

Die Kanzleiräume liegen im Zentrum von Trier, Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe gelegen. Alle Gerichte liegen von der Kanzlei nur wenige Meter entfernt.